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Leopoldina befürwortet freien Zugang zu Gendatenbanken für Forscherinnen und Forscher

29.01.2021

Erbinformationen können mit Hilfe von Hochdurchsatzverfahren rasch entschlüsselt und in offen zugänglichen Datenbanken für Digitale Sequenzinformationen (DSI) zur Verfügung gestellt werden. Diese Geninformationen dienen vergleichenden Analysen und sind für die lebenswissenschaftliche Forschung unverzichtbar. Beispiele sind die Biodiversitätsforschung und die Antibiotikaforschung. Derzeit wird im Zuge der Umsetzung des Nagoya-Protokolls darüber diskutiert, wie wirtschaftliche Vorteile aus der Datennutzung international gerecht ausgeglichen werden können. Im Gespräch sind Zugangsbeschränkungen oder Gebührenzahlungen. In ihrer heute veröffentlichten Ad-hoc-Stellungnahme "Den offenen Zugang zu Digitalen Sequenzinformationen erhalten – Multilateraler Vorteilsausgleich und offene Wissenschaft" weist die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina darauf hin, dass Beschränkungen die Forschung und den Biodiversitätsschutz erheblich beeinträchtigen würden.

Rudolf Amann, Direktor des Max-Planck-Intituts für Marine mikrobiologie und Mitglied der Leopoldina, unterstützt die Stellungnahme (Photo: Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie / A. Esken)
Rudolf Amann, Direktor des Max-Planck-Intituts für Marine Mikrobiologie und Mitglied der Leopoldina, gehört zur Arbeitsgruppe, die hinter der Stellungnahme steht. (Photo: Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie / A. Esken)

Damit weltweit frei geforscht werden kann, müssen DSI-Datenbanken weiterhin offen zugänglich sein, so die Leopoldina in ihrer Ad-hoc-Stellungnahme. Nicht zuletzt die Coronavirus-Pandemie hat gezeigt, dass der Austausch von Sequenzinformationen, in diesem Fall von neuartigen Erregern, maßgeblich zum wissenschaftlichen Fortschritt beiträgt. Zudem sind DSI-Datenbanken ein zentrales Werkzeug des Biodiversitätsschutzes, da beispielsweise Veränderungen in Ökosystemen mit ihrer Hilfe nachvollzogen werden können. "Der Wert der Informationen entsteht vor allem durch die Möglichkeit, die verschiedenen Daten miteinander vergleichen zu können. Eine Zugangsbeschränkung steht im Widerspruch zu den Zielen des Artenschutzes und zum Prinzip der offenen Wissenschaft", sagt Leopoldina-Mitglied und Mitautor der Ad-hoc-Stellungnahme Prof. Dr. Rudolf Amann vom Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie in Bremen. Auch für die Natur- und Wirkstoffforschung, beispielsweise die Antibiotikaentwicklung, hätten Zugangsbeschränkungen zu Sequenzdatenbanken weitreichende negative Folgen.

(Picture: Shutterstock / Tartila)
(Picture: Shutterstock / Tartila)

Die Expertinnen und Experten befürworten einen gerechten Ausgleich von Vorteilen, die aus der Nutzung biologischer Vielfalt resultieren. Sie betonen, dass der Zugang zu Sequenzinformationen für die Forschung nicht durch Gebühren eingeschränkt oder Forschungsgelder für den Vorteilsausgleich verwendet werden dürften. Erschwert wird die Situation dadurch, dass bislang für fast die Hälfte der bestehenden Sequenzinformationen Angaben zum Ursprung der Daten fehlen. Die wissenschaftliche Gemeinschaft sollte deshalb Lösungen entwickeln, um diese Informationen in den Datenbanken zukünftig nachvollziehbar zu machen. Die konkrete Gestaltung eines internationalen Vorteilsausgleichs im Rahmen des Nagoya-Protokolls müsse in einer Weise erfolgen, die weder den Biodiversitätsschutz noch die offene Wissenschaft gefährdet, so die Autorinnen und Autoren der Ad-hoc-Stellungnahme.

"Der Zielkonflikt des UN-Zieles Open Science und einer Einschränkung des freien Zugangs zu digitaler Sequenzinformation im Rahmen des Nagoya-Protokolls hat für unsere Forschung große Bedeutung. Der freie Zugang zu Datenbanken muss erhalten werden", betont Rudolf Amann, Direktor des Max-Planck-Instituts für Marine Mikrobiologie.

Die Ad-hoc-Stellungnahme "Den offenen Zugang zu Digitalen Sequenzinformationen erhalten ‒ Multilateraler Vorteilsausgleich und offene Wissenschaft" ist hier veröffentlicht: www.leopoldina.org/dsi

Das Thema bei Twitter unter: twitter.com/leopoldina

Über die Nationale Akademie der Wissenschaften

Als Nationale Akademie der Wissenschaften leistet die Leopoldina unabhängige wissenschaftsbasierte Politikberatung zu gesellschaftlich relevanten Fragen. Dazu erarbeitet die Akademie interdisziplinäre Stellungnahmen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. In diesen Veröffentlichungen werden Handlungsoptionen aufgezeigt, zu entscheiden ist Aufgabe der demokratisch legitimierten Politik. Die Expertinnen und Experten, die Stellungnahmen verfassen, arbeiten ehrenamtlich und ergebnisoffen. Die Leopoldina vertritt die deutsche Wissenschaft in internationalen Gremien, unter anderem bei der wissenschaftsbasierten Beratung der jährlichen G7-Gipfel. Sie hat 1.600 Mitglieder aus mehr als 30 Ländern und vereinigt Expertise aus nahezu allen Forschungsbereichen. Sie wurde 1652 gegründet und 2008 zur Nationalen Akademie der Wissenschaften Deutschlands ernannt. Die Leopoldina ist als unabhängige Wissenschaftsakademie dem Gemeinwohl verpflichtet.

Kontakt

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Abteilung Molekulare Ökologie

Prof. Dr. Rudolf Amann

MPI für Marine Mikrobiologie
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2221

Telefon: 

+49 421 2028-9300

Prof. Dr. Rudolf Amann

Pressereferentin

Pressestelle

Dr. Fanni Aspetsberger

MPI für Marine Mikrobiologie
Celsiusstr. 1
D-28359 Bremen

Raum: 

1345

Telefon: 

+49 421 2028-9470

Dr. Fanni Aspetsberger
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